Prüfservice für Flurfördergeräte
Wir bieten eine Prüfung Ihrer Flurfördergeräten nach DGUV Vorschrift 68 und FEM 4.004.
Prüfservice für Flurfördergeräte
Flurfördergeräte erleichtern in vielen Bereichen die Arbeit. Immer da, wo innerhalb eines Betriebes Lasten über kurze Strecken befördert werden müssen, sind zumeist Gabelstapler oder Hubwagen im Einsatz.
DGUV Vorschrift 68 und FEM 4.004
In unserem Service-Portfolio unterscheiden wir entsprechend der einschlägigen Vorschriften nach kraftbetätigten Flurfördergeräten, wie zum Beispiel Gabelstaplern und handbetriebenen Gabelhubwagen ohne Motorantrieb.
- Die Prüfung von handbetriebenen Gabelhubwagen ohne Motorantrieb erfolgt nach DGUV Vorschrift 68.
- Die Prüfung von kraftbetätigten Flurförderzeugen (wie z. B. Gabelstaplern) erfolgt gemäß FEM 4.004.
Mit Weitsicht das Unfallrisiko senken
Für den Einsatz und Betrieb solcher Geräte gibt es Vorschriften, denn jede arbeitserleichternde Maßnahme birgt ein Unfallrisiko.
Um dem vorzubeugen bieten wir Ihnen alle 12 Monate unseren Prüfservice an. Der Zustand des Prüflings wird in einem rechtssicheren Prüfprotokoll bewertet und der nächste Prüftermin mit der Prüfplakette gekennzeichnet.
Stammhaus Leipzig
Hertzstraße 4
04329 Leipzig
Tel. +49 341 8706 6
Mail: Leipzig@LHG-net.de
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 07:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 07:00 - 15:00 Uhr